Absicherung des Unternehmers

Zur Sicherung seines Werklohns kann der Unternehmer vom Bauherren eine Bankbürgschaft in Höhe des gesamten Werklohns verlangen.

HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht
und Verkehrsrecht
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