Richtige und fristgemäße Betriebskostenabrechnung sichert dem Vermieter Nachzahlungsansprüche

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Nach dem Gesetz ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Abrechnungsperiode der Betriebskosten dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zuzustellen (Beweislast für die fristgemäße Zustellung liegt beim Vermieter) ansonsten der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen ist.

Als Mindestanforderungen muss eine Abrechnung, die für die Liegenschaft entstandenen Gesamtkosten, den (erläuterten) Umlageschlüssel, die Berechnung des auf den Mieter entfallenen Anteils sowie die Ausweisung und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters enthalten.

Hier ist für den Vermieter in jeder Hinsicht Vorsicht geboten, die Abrechnung formell ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erstellen und zuzustellen, da ansonsten bei steigenden Betriebskosten ein deutlicher Rechtsverlust droht.