Seit über 35 Jahren ist das zentrale Thema unserer Kanzlei das Baurecht
Ziviles Baurecht, also alles, was den Erwerb, die Errichtung, Sanierung, Umgestaltung, Reparatur von Bauwerken, Gebäuden oder Teilen derselben, Außenanlagen usw. betrifft und überhaupt unter den Grundsätzen des Werkvertragsrechts abzuhandeln ist, stellt unseren Schwerpunkt dar.
Innerhalb dieses Gebietes ist besonders das Architekten- und Ingenieursrecht als Spezialbereich hervorzuheben.
Aufgrund der Kompetenzen unserer Kanzlei (Fachanwaltschaften) sowohl im Bau- als auch im Wohnungseigentumsrecht, haben Sie in uns bei der Auseinandersetzung Wohnungseigentümer / Bauträger eine unschätzbare Unterstützung.
Ein weiterer naheliegender Schwerpunkt unserer Kanzlei, in diesem Fall allerdings auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, ist das öffentliche Baurecht. Eigene Baugenehmigungen, Baugenehmigungen von Nachbarn, Bebauungspläne und überhaupt die Auseinandersetzung mit der Bauprüfabteilung bzw. den baubehördlichen Institutionen, werden schwerpunktmäßig von unserer Kanzlei bearbeitet.