Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von anfänglichen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum....
Seit mehr als 35 Jahren ist das zivile und öffentliche Baurecht, insbesondere das Architekten- und Ingenieursrecht zentrales Thema unserer Kanzlei. Das Baurecht bildet die Tätigkeitsschwerpunkte der Partner.
Wir sind ständig für Vermieter, Mieter sowie renommierte Hamburger Grundstücksverwaltungen beratend und ausführend tätig. Insbesondere das Zusammenspiel der Kompetenzen (Fachanwaltschaften) Bau- und Wohnungseigentumsrecht ist bei der Auseinandersetzung zwischen Wohnungseigentümerschaft und Bauträger unverzichtbar.
Aufgrund der Historie unserer Kanzlei, die seit 1987 jahrzehntelang im selben Haus wie der Taxiverband ihren Sitz hatte, sind alle Partner im Recht rund um den Straßenverkehr (Unfälle, Ordnungswidrigkeiten, Führerschein) und das KFZ (Autokaufverträge usw.) bestens zu Hause. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Taxenverbandes, hat sich eine weitere besondere Spezialität unser Kanzlei ergeben: Das Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen von Taxiunternehmen mit Taxifahrern.
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gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von anfänglichen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum....
"Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein...
Zur Sicherung seines Werklohns kann der Unternehmer vom Bauherren eine Bankbürgschaft in Höhe des...
Fertigt der Architekt auf Wunsch des Bauherren nacheinander drei umfangreiche Entwurfspläne, in...
HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht
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