Absicherung des Unternehmers

Zur Sicherung seines Werklohns kann der Unternehmer vom Bauherren eine Bankbürgschaft in Höhe des gesamten Werklohns verlangen.

Sollte diese nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht gegeben werden, so kann der Unternehmer seine Leistung verweigern. Der Vertrag gilt dann als aufgehoben und der Unternehmer kann Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch bei Ratenzahlung und zwar über die Summe aller Raten. Dies gilt allerdings nicht für Einfamilienhäuser, insoweit diese nicht durch einen Baubetreuer errichtete werden.

HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht
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