Schadensersatzanspruch gegen Architekten wegen Baumängeln aus Planungs- und Objektleitungsverschulden nach wie vor ohne Fristsetzung durchsetzbar, wenn sich die Mängel im Bauwerk verkörpert haben

In seinem Urteil vom 11.10.2007 hat der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich noch einmal festgehalten:

Haben sich Planungsmängel oder auch Bauüberwachungsmängel bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu beseitigen. Der Schadensersatzanspruch kann deshalb nicht mit der Begründung zurückgewiesen, die Mängel seien nicht gerügt worden.

HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht
und Verkehrsrecht
Fachanwälte

Eickhoffweg 42a
22041 Hamburg
Tel.: 040 59 35 29 - 0
Fax: 040 59 35 29 - 29

E-Mail: info@rae-hein.de
Internet: www.rae-hein.de

body{font-family:"Crimson Text";font-size:14px;line-height:1.42857143;color:#333;background-color:#fff}
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.