- Rechte der Sonderfachleute
Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.12.07 ausgeurteilt hat, gibt es keine getrennte Honorarabrechnung bei mehreren technischen Anlagen einer Anlagengruppe. Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen.