Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen

Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.12.07 ausgeurteilt hat, gibt es keine getrennte Honorarabrechnung bei mehreren technischen Anlagen einer Anlagengruppe. Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen.

Ein Unternehmen, dass auf Lüftungstechnik spezialisiert ist, hat entsprechende Hinweispflichten

Wie das Landgericht Rottweil in seinem Urteil vom 10.01.2008 entschieden hat, haftet ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen, wenn es im Rahmen seiner Prüfungsplicht erkennen muss, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist und wenn es dennoch den entsprechenden Hinweis auf die unzureichende Fachplanung und deren Folgen unterlässt.

HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
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