so hat der Unternehmer beim Hersteller Rückfrage zu halten und im Zweifelsfall die DIN-Normen zu berücksichtigen und den Einbau des Produktes zu unterlassen.
Ein Fernwärmelieferant hatte in den Anschlußstationen von Mietshäusern Wärmetauscher zur Warmwasserbereitung einbauen lassen. Dabei waren Platten der Wärmetauscher mit Kupfer verlötet. Nach der Produktbeschreibung des Herstellers sollten die Wärmetauscher für sämtliche marktüblichen Rohrleitungssysteme verwendbar sein. Aufgrund der von den Wärmetauschern abgegebenen Kupferionen erlitten die aus verzinktem Stahlrohr herstellten Verteilungsleitungen Lochfraß.
Die Klage der Hauseigentümer auf Schadensersatz in Höhe der Kosten für den Leitungsaustausch hatte Erfolg. Da die Installation der Wärmetauscher mit Kupferlot, die eine Kupfer-Zink-Mischinstallation in Fließrichtung des Wassers bedeutete, grundsätzlich durch sowohl die DIN 1988 Teil 7 als auch die DIN 50930 Teil 3 untersagt ist, hätte ohne Rückfrage beim Hersteller und eine befriedigende Erklärung die Installation unterbleiben müssen.
Urteil des BGH vom 03.11.04 VIII ZR 344/03