In seinem Urteil vom 11.10.2007 hat der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich noch einmal festgehalten:
Zur Beurteilung der vom Bauträger geschuldeten werkvertraglichen Leistung ist der Prospekt des Bauträgers von wesentlicher Bedeutung, der eine zweigeschossige Maisonette-Wohnung und in der oberen Etage (Spitzboden) ein Doppelbett mit Nachtschränkchen und weiterem Mobiliar ausweist.
In seiner Entscheidung vom 28.06.07 hat der Bundesgerichtshof eine Klarstellung vorgenommen.
Hinsichtlich des Schallschutzes bei Doppelhaushälften hat der Bundesgerichtshof am 14.06.07 eine wichtige Entscheidung getroffen.
gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von anfänglichen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum. Zudem ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nur für Mängel an Gemeinschaftseigentum zuständig, sondern kann auch im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für den einzelnen Eigentümer Mangel an dessen Sondereigentum geltend machen.
Zwischen dem mit der Bauleitung beauftragten Architekten und einem Bauhandwerker besteht regelmäßig keine gemeinsame Betriebsstätte (§ 106 Abs. 2 alternative 3 FGW XII).
Trotz des nichtigen Zahlungsplanes geleistete Zahlungen, sind nur in dem Maß als ungerechtfertigte Bereicherung vor Abnahme zurückzuerstatten, insoweit die Schutzwirkung der Makler- und Bauträgerverordnung beeinträchtigt ist.
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