Funktionale Leistungsbeschreibung einer technischen Anlage

In seinem Urteil vom 13.03.2008 hat der Bundesgerichtshof die Grenzen des Risikos bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung konturiert.

Akquisition oder Auftrag des Architekten

Fertigt der Architekt auf Wunsch des Bauherren nacheinander drei umfangreiche Entwurfspläne, in die mehrfach Änderungswünsche des Bauherren einfließen und begleitet er den Bauherren zu einer Besprechung mit der Bauverwaltung, um auf Basis dieser Entwurfspläne die behördliche Ansicht zur baurechtlichen Machbarkeit seines Bauvorhabens zu erfahren, folgt daraus der rechtsgeschäftliche Wille des Bauherren, die vom Architekten erbrachten Leistungen als vertraglich geschuldete Leistungen entgegen zu nehmen und eben nicht davon auszugehen, dass es sich um Akquisitionsleistungen handelt.

Keine Mehrwertsteuer auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

Nachdem lang erwartet der europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.07.07 entschieden hat, dass eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nur Entschädigungscharakter habe und damit die sechste Umsatzsteuerrichtlinie ausgelegt hat,

Vertragsstrafenklausel von 0,3% pro Verzugstag kann wirksam sein

In seinem Urteil vom 06.12.2007 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt dass dann, wenn eine Vertragsstrafenregelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen von 0,3% pro Werktag vereinbar ist, diese dann als wirksam zu betrachten ist, wenn sie eine schuldhafte Terminsüberschreitung zur Grundlage haben muss.

Nach wie vor ist die Funktionstauglichkeit des Werkes maßgeblich für die Beurteilung von Mängeln. Umfang der Hinweispflicht

Entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nunmehr ausdrücklich auch für die Zeit nach der Schuldrechtsreform klar gestellt, dass für die Beurteilung der Vorlage eines Mangels die Funktionstauglichkeit des Werkes maßgeblich ist (Urteil vom 08.11.2007).

Eine Streitverkündung hemmt die Verjährung nur, wenn das Alternativverhältnis gegeben ist

Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.12.2007 klargestellt hat, kann eine Streitverkündung die Verjährung gegenüber dem Dritten nur dann hemmen, wenn sie zulässig ist.

Kein Organisationsverschulden hinsichtlich der Herstellung von Fertigbauteilen durch einen Nachunternehmer

In seiner Entscheidung vom 11.10.2007 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Organisationsverschulden weiter konkretisiert.

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