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Wir verstehen unsere Arbeit als Dienstleistung. Wir machen uns Ihre Probleme zu eigen und sind stolz darauf, aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht und unseres engagierten Einsatzes, diese für Sie lösen zu können.

Uns ist bewusst, dass das Bau- und Immobilienrecht zu den kompliziertesten und für den Laien undurchschaubarsten Rechtsgebieten gehört. Wir stellen uns aktiv den besonderen Anforderungen der sich ständig in ganz entscheidendem Maße verändernden Rechtsprechung. Wir werden Ihnen klar darlegen, was machbar ist und dies auch durchsetzen.

Aufgrund der Kombination Baurecht einerseits und Miet- und Wohnungseigentumsrecht andererseits gehören seit den achtziger Jahren diverse renommierte Wohnungsverwaltungen schon über Jahrzehnte hin zu unseren Mandanten.

Genauso betreuen wir diverse mittelständige Bauunternehmungen seit Jahrzehnten erfolgreich.
Ein besonderes Klientel bilden die Architekten und Sonderfachleute (Tragswerksplaner, Grundbauingenieure, Bauphysiker, Bauakustiker, Städtebauplaner usw.) und natürlich auch die umfassend tätigen Generalplaner.

Die Bauträger, die sich mit den insbesondere in den letzten Jahren eingetretenen Folgen der sich verändernden Rechtsprechung auseinander setzen müssen, sind bei uns bestens aufgehoben. Gleichfalls sind wir für die Erwerber von Wohnobjekten beim Bauträger in jeder Hinsicht und mit viel Erfahrung da.

Wir stehen dazu, Ihnen ohne großes finanzielles Risiko eine Erstberatung zu bieten, die Ihnen in den Grundzügen Ihre Möglichkeiten aufzeigen wird.

Seit Sommer 1987 lebten wir jahrzehntelang in unmittelbarer Nachbarschaft und in einer "Symbiose" mit dem Landesverband für das Personenverkehrsgewerbe Hamburg e.V. (Taxiverband) Eine flächendeckende Kenntniss des Straßenverkehrsrechts, sei es in zivilrechtlicher Hinsicht, sei es in Bezug auf Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten ist uns seitdem hohes Anliegen. Diese Rechtsgebiete sind tägliches Geschäft aller Partner.

Seit Bestehen unserer Kanzlei (1986) betreuen und beraten wir mehrere renommierte Hamburger Grundstücksverwaltungen im gesamten Bereich des Immobilienrechtes, insbesondere des Wohnraum- und Gewerberaummietrechtes, als auch des Wohnungseigentumsrechtes.

Aufgrund der Vertretung einer Großzahl von Einzelmandanten, sind uns auch die Interessen und Probleme der Mieter auf das genauste bekannt.

Aufgrund dieser Kenntnis der Belange beider Parteien eines Mietverhältnisses - und somit der Einschätzungsmöglichkeit des Verhaltens der jeweiligen Gegenseite - ist eine vorausschauende und optimale Interessenwahrnehmung in jedem Falle gegeben.

Die Rechte der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaften und umgekehrt werden von uns mit Jahrzehnte langer Erfahrung vertreten. Die zusätzliche Kompetenz im Baurecht macht uns insbesondere für Auseinandersetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaften mit Handwerkern und auch Bauträgern äußerst interessant.

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HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
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